Wartung Blitzschutzanlage: Wie oft müssen Blitzschutzanlagen geprüft werden?
Blitzeinschläge können erhebliche Schäden an Gebäuden und Anlagen verursachen - ein verlässlicher Blitzschutz ist daher unerlässlich. Doch wie oft muss man ein Blitzschutzsystem prüfen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten? Diese und weitere Fragen beleuchten wir näher in folgendem Blogbeitrag.
Warum ist die Wartung von Blitzschutzanlagen wichtig?
Die Wartung von Blitzschutzanlagen ist entscheidend, um die Sicherheit von Personen sowie den Gebäudeblitzschutz und technischen Anlagen langfristig zu gewährleisten. Im Zeitverlauf können äußere Faktoren, Materialermüdung und Umgebungsänderungen die Funktionalität dieser Systeme beeinträchtigen. Regelmäßige Wartungsarbeiten dienen der Sicherstellung der einwandfreien Funktionsweise aller Komponenten und der Einhaltung aktueller Normen.
Wann ist das Prüfen von Blitzschutzanlagen erforderlich?
Die Überprüfung von Blitzschutzanlagen ist nicht nur nach einem direkten Blitzeinschlag wichtig. Insbesondere nach baulichen Veränderungen, Störungen oder extremen Witterungsbedingungen sollte die Anlage überprüft werden, um die Funktionsfähigkeit und den Schutz Ihres Eigentums sicherzustellen.
Gibt es einen vorgeschriebenen Zeitraum oder Intervall für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen?
Die Wartung von Blitzschutzanlagen erfolgt in folgenden Intervallen, die sich nach der jeweiligen Schutzklasse der Anlage richten. Diese sind in der Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) sowie in der VDE 0185-305-4 festgelegt. Die Fristen für wiederkehrende Prüfungen sind wie folgt:
Schutzklasse I und II (höchste Schutzanforderungen, z. B. für explosionsgefährdete Bereiche oder sicherheitsrelevante Anlagen): alle 1 Jahr | Schutzklasse III und IV (normale Gebäude wie Wohnhäuser oder Bürogebäude): alle 2 bis 4 Jahre |
Was ist der Unterschied zwischen Blitzschutz nach VDE 0185-305-3 und VDE 0185-305-4?
Die Normen VDE 0185-305-3 und VDE 0185-305-4 sind eng miteinander verknüpft, behandeln aber unterschiedliche Aspekte des Blitzschutzes:
VDE 0185-305-3:
Diese Norm legt die Grundlagen für die Blitzschutzplanung, Errichtung und erstmalige Prüfung von Blitzschutzanlagen fest. Sie definiert, wie die Anlage beschaffen sein muss, um Personen und Sachwerte wirksam vor direkten und indirekten Blitzeinschlägen zu schützen. Sie behandelt unter anderem die Dimensionierung der Ableitungen, die Auswahl der Materialien und den allgemeinen Aufbau des Schutzsystems.
VDE 0185-305-4:
Im Gegensatz dazu konzentriert sich diese Norm auf die laufende Wartung und Instandhaltung bereits installierter Blitzschutzanlagen. Sie macht konkrete Vorgaben, in welchen Zeitabständen und unter welchen Bedingungen wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, um die volle Schutzwirkung über die Jahre zu erhalten.
Zusammengefasst:
Während die VDE 0185-305-3 den Aufbau und die Erstinbetriebnahme der Blitzschutzanlage regelt, sorgt die VDE 0185-305-4 dafür, dass dieser Schutz dauerhaft gewährleistet bleibt - durch regelmäßige Prüfungen und Wartungsmaßnahmen. Beide Normen ergänzen sich somit und bilden die Grundlage für einen umfassenden und nachhaltigen Blitzschutz.
Welche Vorschriften gelten für die Wartung von Blitzschutzanlagen?
Neben VDE 0185-305-3 und VDE 0185-305-4 gelten in Deutschland verbindliche technische Normen und gesetzliche Regelungen, die den sicheren Betrieb und den langfristigen Schutz von Gebäuden und Personen gewährleisten sollen. Die wichtigsten Vorschriften sind:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): In bestimmten Fällen - zum Beispiel bei gewerblich genutzten Gebäuden - ist auch die Betriebssicherheitsverordnung relevant. Sie verpflichtet Betreiber, Arbeitsmittel (dazu gehören auch Blitzschutzanlagen) regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen.
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Ergänzend zur Betriebssicherheitsverordnung geben die TRBS konkrete Hinweise, wie Prüfungen durchzuführen sind, wer sie durchführen darf und welche Qualifikationen erforderlich sind.
Darüber hinaus kann es, insbesondere bei Sonderbauten, Industrieanlagen oder denkmalgeschützten Gebäuden, spezielle Anforderungen von Versicherern oder Bauaufsichtsbehörden geben.
Können elektrische Geräte und Anlagen trotz vorhandener Blitzschutzanlage bei Gewitter zerstört oder außer Betrieb gesetzt werden?
Obwohl Blitzschutzanlagen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz leisten, können elektrische Geräte und Anlagen unter bestimmten Umständen dennoch Schaden nehmen.
Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:
Indirekte Blitzeinschläge und elektromagnetische Felder:
Auch wenn ein Blitz nicht direkt in ein Gebäude einschlägt, kann er durch seine Nähe starke elektromagnetische Felder erzeugen. Diese können bei empfindlichen elektronischen Geräten zu Störungen oder Überspannungen führen.
Unzureichender innerer Blitzschutz:
Viele Blitzschutzsysteme konzentrieren sich auf den äußeren Schutz (z.B. Fangeinrichtungen und Ableitungen). Wird der innere Blitzschutz, also der Einsatz von Überspannungsschutzgeräten in der Elektroinstallation, vernachlässigt, bleiben die angeschlossenen Geräte gefährdet.
Verkettete Systeme:
In modernen Gebäuden sind viele Systeme miteinander vernetzt - zum Beispiel IT-Systeme, Telefonleitungen oder Smart-Home-Komponenten. Ein Überspannungsimpuls, der über eine Leitung eingespeist wird, kann sich über diese Verbindungen ausbreiten und mehrere Geräte gleichzeitig beschädigen.
Defekte oder veraltete Komponenten:
Eine Blitzschutzanlagen Wartung muss regelmäßig erfolgen und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Defekte oder nicht normgerechte Komponenten bieten keinen zuverlässigen Schutz.
Deshalb gilt: Nur ein ganzheitliches Blitzschutzkonzept aus äußerem und innerem Blitzschutz schützt zuverlässig vor Schäden. Und auch dann ist ein gewisses Restrisiko nie ganz auszuschließen - vor allem bei besonders sensiblen oder sicherheitsrelevanten Anlagen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich bei Planung, Umsetzung und Wartung des Blitzschutzsystems auf das Know-how eines professionellen Blitzschutz-Dienstleisters wie der Blitzschutz Däumling GmbH zu verlassen. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um sich unverbindlich beraten zu lassen.