Prüfung von Blitzschutzanlagen

WAS IST DIE PRÜFUNG UND WARTUNG VON BLITZSCHUTZSYSTEMEN?

Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnischen Einrichtungen zum Schutz von Gebäude und den darin befindlichen Personen.

Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz zur Sicherung wichtiger technischer Infrastruktur sowie der Funktionstüchtigkeit von EDV-Systemen und elektronischer Anlagen.

Um die dauerhafte Wirksamkeit des Blitzschutzsystem gewährleisten zu können, ist eine regelmäßige Prüfung Ihrer Blitzschutzanlagen erforderlich. Sie soll gewährleisten, dass der äußere und innere Blitzschutz in jeder Hinsicht den geltenden Normen und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Die Prüfungen werden gemäß den aktuellen Normen der DIN EN  62305-3 (VDE 0185-303-3) von unseren zertifizierten Blitzschutzfachkräften durchgeführt. Die Blitzschutz-Prüfung ist ein fester Bestandteil des gesamten Wartungsprogramms einer baulichen Anlage zur Sicherstellung der Wirksamkeit der sicherheitstechnischer Anlagen.

Welchen Zweck beinhaltet die Prüfung von Blitzschutzanlagen?

Die Prüfung von Blitzschutzanlagen dient der Sicherheit von Personen, Gebäuden und Anlagen.

 

Konkret verfolgt sie folgende Ziele:

Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit: Die Prüfung stellt sicher, dass die Anlage wie vorgesehen funktioniert und Blitze wirksam ableitet, um Schäden zu vermeiden.

Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen: Durch die regelmäßige Prüfung wird sichergestellt, dass die Anlage die Anforderungen der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und anderer relevanter Normen erfüllt.

Schutz von Menschenleben: Die Prüfung stellt sicher, dass Personen im Gebäude vor den Gefahren eines Blitzeinschlages, wie z.B. elektrischem Schlag oder Brand, geschützt sind.

Vermeidung von Sachschäden: Die Prüfung minimiert das Risiko von Schäden an Gebäuden, technischen Anlagen und empfindlichen elektronischen Geräten.

Langfristiger Werterhalt der Anlage: Regelmäßige Prüfungen erkennen frühzeitig Verschleiß oder Schäden und tragen dazu bei, die Lebensdauer der Blitzschutzanlage zu verlängern.

Reduzierung des Haftungsrisikos: Eigentümer und Betreiber schützen sich vor rechtlichen Konsequenzen, wenn sie nachweisen können, dass die Anlage vorschriftsmäßig geprüft wurde.

Welche Vorschriften gelten für die Wartung von Blitzschutzanlagen?

DIN EN 62305 (VDE 0185) - Blitzschutz: Diese Norm regelt die Anforderungen an den Blitzschutz von Gebäuden und Anlagen einschließlich der Instandhaltung. Sie legt fest, dass Blitzschutzanlagen regelmäßig geprüft und gewartet werden müssen, um ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) - Teil 3: Schutz von Personen und baulichen Anlagen: Dieser Teil der Norm beschreibt die Anforderungen an die regelmäßige Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen, einschließlich der Zeitabstände und Prüfverfahren.

Bauordnungen und Landesbauordnungen: In vielen Ländern und Regionen gibt es spezifische Bauvorschriften, die Anforderungen an Blitzschutzanlagen stellen. Diese beinhalten auch Wartungsintervalle und Prüfanforderungen, insbesondere für Gebäude mit hohem Schutzbedarf (z.B. öffentliche Einrichtungen).

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7): Diese Regel bezieht sich auf den Arbeits- und Brandschutz und fordert in bestimmten Fällen einen Blitzschutz für gewerblich genutzte Gebäude und Anlagen, der regelmäßig gewartet werden muss.

VDE 0100 - Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen: Diese Vorschrift enthält Anforderungen an elektrische Anlagen einschließlich Blitzschutzanlagen und schreibt regelmäßige Wartungsarbeiten vor.

Versicherungsbedingungen: Einige Versicherer verlangen, dass Blitzschutzanlagen regelmäßig gewartet und überprüft werden, um den Versicherungsschutz bei Blitzschäden zu erhalten.

UNSER SERVICEANGEBOT

VDE-gerechte Wartungsprüfungen durch zertifizierte Blitzschutzfachkräfte auf Grundlage von Betriebssicherheitsverordnungen, behördlichen Auflagen oder Versicherungs-Auflagen

Überwachen der Prüfintervalle bei Abschluss eines Wartungsvertrages

Ausführliches Messprotokoll inklusive Prüfbericht mit nachweisbaren Daten über Ihr Blitzschutzsystem, auch für Ihre Versicherung

Optimierungsvorschläge und Angebote für die Instandsetzung bei mängelbehafteten Anlagen.

blitzschutz-däumling-prüfservice

DIE PRÜFUNG UND WARTUNG VON BLITZSCHUTZANLAGEN SETZT SICH IM WESENTLICHEN AUS FOLGENDEN BESTANDTEILEN ZUSAMMEN:

1. WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG (VOLLSTÄNDIGE PRÜFUNG)

Prüfung der Dokumentation (Prüfberichte, Zeichnungen etc.)

Sichtprüfung der Blitzschutzanlage und deren Komponenten / Bestandteile

Messtechnische Überprüfung der Blitzschutzanlage (Messung des Ausbreitungswiderstandes der Erdungsanlage und Messung des Schleifenwiderstandes der Fangeinrichtung und Ableitungen)

Feststellung, ob der Bestandsschutz gewährleistet ist

Feststellung des Zustandes der Erdungsanlage

Erstellung von Prüfberichten mit Auflistung ggf. festgestellter Mängel und Erstellung eines unverbindlichen Angebotes zur Mängelbeseitigung

2. ZWISCHENPRÜFUNG (SICHTPRÜFUNG)

Prüfung der Dokumentation (Prüfberichte, Zeichnungen etc.)

Sichtprüfung der Blitzschutzanlage und deren Komponenten / Bestandteile

Feststellung, ob der Bestandsschutz gewährleistet ist

Erstellung von Prüfberichten mit Auflistung ggf. festgestellter Mängel und Erstellung eines unverbindlichen Angebots zur Mängelbeseitigung

3. BAUBEGLEITENDE PRÜFUNG

Im Zuge von Tiefbauarbeiten kann es durchaus erforderlich sein, dass bauseits die Erdungsanlage während der Errichtung von einer qualifizierten Blitzschutz-Fachkraft überprüft werden muss, da dies nicht vom Tiefbau erbracht werden kann.

Die Prüfung umfasst:
- das messtechnische Überprüfen der verlegten Erdungsbauteile
- die Fotodokumentation
- Erstellung von Prüfberichten.

Die baubegleitende Prüfung muss jeweils vor den anstehenden Betonierarbeiten durchgeführt und dokumentiert werden.

Auch kann die baubegleitende Prüfung in Betonfertigteilwerken als unterstützende Maßnahme durch Blitzschutz-Fachkräfte erfolgen.

FAQ zur Blitzschutzanlagen Prüfung

Die Häufigkeit der Wartung von Blitzschutzanlagen wird von mehreren Faktoren beeinflusst, darunter:

  • Art der Nutzung des Gebäudes: Gebäude mit hohem Personenaufkommen (z. B. Schulen, Krankenhäuser) oder sensibler Nutzung (z. B. Rechenzentren) erfordern häufigere Wartungen.
  • Gefährdungsbewertung: Anlagen in Regionen mit häufigen Gewittern oder extremen Wetterbedingungen sind einem höheren Risiko ausgesetzt und benötigen engmaschigere Prüfintervalle.
  • Bauliche Gegebenheiten: Komplexe Anlagen oder Gebäude mit speziellen Materialien (z. B. explosionsgefährdete Bereiche) erfordern intensivere Wartung.
  • Normative Anforderungen: Die DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) sowie andere Vorschriften legen je nach Risiko abgestufte Prüfintervalle fest.
  • Äußere Einflüsse: Schäden durch Wetterereignisse, Umbauten oder Blitzeinschläge können zusätzliche Wartungen erforderlich machen.

Blitzschutz Däumling GmbH in Nördlingen

So zufrieden sind unsere Kunden: 5 / 5

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung!

Blitzschutz Däumling - Ausgezeichneter Kundenservice

Blitzschutz Däumling sind Ihre Blitzschutz-Spezialisten in dem Ballungsgebiet Stuttgart, Augsburg, Nürnberg, München, Kempten, Nördlingen und Ulm. Wir betreuen Sie in dem Bereich des Gebäudeschutz, und der Wartung, Prüfung und Sanierung von Blitzschutzanlagen.

Profitieren Sie von:

Däumling_orange-icon 100-jähriger Beständigkeit

Däumling_orange-icon hohem Niveau

Däumling_orange-icon übergreifender Kompetenz

Däumling_orange-icon Rundum-Service

Däumling_orange-icon TOP REFERENZEN